Die Verordnungen des Fischereigesetzes für Bayern - besonders die Angelmethoden, Angelzeiten bzw. das Hältern oder Zurücksetzen gefangener Fische - sind einzuhalten. Vor Angelbeginn ist der Angeltag in der Angelstatistik anzukreuzen. Das Eintragen der Fänge in der Fangstatistik ist Pflicht. Das Beiblatt ist Bestandteil des Jahreserlaubnisscheines und ist stets mitzuführen.
Der Angelplatz ist sauber zu verlassen
Schonmaße und -zeiten sind dem Beiblatt zur Satzung zu entnehmen
Gehälterte Fische gelten als gefangen
In der Zeit vom 1.10. - 15.4. sind Raubfischköder nur größer 10cm erlaubt
Das Mitführen eines Keschers ist Pflicht
Beim Angeln auf Friedfische ist eine Abhakmatte mitzuführen und zu verwenden
Für Schäden haftet der Angler selbst
Das Nichtbeachten der gesetzlichen und der hier aufgeführten Bestimmungen hat den sofortigen Entzug des Erlaubnisscheines zur Folge
Die Benutzung eines Bootes zum Angeln, Anfüttern oder zum Ausbringen von Montagen ist nicht gestattet
Das Befahren von Grundstücken, Wiesen, Feldern, usw. ist verboten
Hunde- und Katzenfutter als Köder und Futtermittel sind nicht erlaubt
Vils inklusive
Tageskarte - 25€
Wochenkarte - 100€
Nur mit Schonhaken
Schmidmühlen
Kartenverkauf ab 02. Mai
Angeln bei Eisbildung verboten
Angeln auf Friedfische von 01.11 bis 01.03 verboten
Tägliches Anfüttern auf 3kg begrenzt
Schwandorf
Angeln bei Eisbildung verboten
Tägliches Anfüttern auf 3kg begrenzt
Raubfischangeln 2022 verboten
Dürnsricht
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